Einschulung / AO-SF
Informationen zum AO-SF-Verfahren an der Irisschule
In einem AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) wird ermittelt, ob bei einem Kind aufgrund seiner Sehbeeinträchtigung (und/oder weiterer Beeinträchtigung) ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt und ob der geeignete Förderort die wohnortnahe Grundschule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL) oder die Förderschule (hier: Irisschule) darstellt.
Der Ablauf dieses Verfahrens orientiert sich i.d.R. an dieser Reihenfolge:
1. Antragsstellung in der wortortnahen Grundschule
Zunächst folgen die Eltern der Einladung der wohnortnahen Grundschule und vereinbaren dort einen Termin zur Anmeldung ihres Kindes (ca. Anfang November) - auch wenn sie eine Beschulung an der Irisschule wünschen! Zu diesem Termin bringen die Eltern, i.d.R. in Absprache mit der Frühförderkollegin, möglichst viele aktuelle schriftliche Unterlagen (z.B. Bericht des Kindergartens, Physiotherapie, SPZ, Ergotherapie etc.) und vor allem ein aktuelles Augenärztliches Gutachten mit. Die Eltern sprechen die Sehbeeinträchtigung des Kindes an und stellen den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Sehen (und ggf. weiterer Förderschwerpunkte). Die Schulleitung der wohnortnahen Grundschule formuliert eine Stellungnahme und leitet den Antrag mit den Entwicklungsberichten sowie dem Augenärztlichen Gutachten an das zuständige Schulamt weiter.
2. Eröffnung des AO-SF-Verfahrens
Das zuständige Schulamt entscheidet über die Eröffnung des AO-SF-Verfahrens und beauftragt im Falle einer Genehmigung sowohl die wohnortnahe Grundschule als auch die zuständige Förderschule (hier: Irisschule) mit der Erstellung eines gemeinsamen pädagogischen Gutachtens.
3. Erstellung des Gutachtens
Im pädagogischen Gutachten werden der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf und der geeignete Förderort individuell für das Kind vorgeschlagen. Eine Lehrkraft der wohnortnahen Grundschule sowie eine sonderpädagogische Lehrkraft der Förderschule (hier: Irisschule) schreiben in Kooperation dieses Gutachten. Dies geschieht auf Grundlage der schriftlichen Informationen, dem Austausch mit den Eltern sowie dem Kindergarten und vor allem den eigenen Beobachtungen und diagnostischen Tests. Die Auskünfte werden dabei vertraulich behandelt. Die Eltern werden über den Prozess der Gutachtenerstellung fortlaufend informiert und haben im gesamten Verlauf der Gutachtenerstellung die Möglichkeit zu einem Gespräch, in dem sie Fragen stellen und Meinungen äußern können. Die Eltern werden frühzeitig über die beiden möglichen Förderorte (Grundschule/Förderschule) informiert
4. Gemeinsames Abschlussgespräch
Die Eltern werden zu einem gemeinsamen Abschlussgespräch eingeladen. Bei diesem wird das Gutachten sowie das Ergebnis über den möglichen Unterstützungsbedarf sowie Förderort vorgestellt. Im Anschluss daran bekommen die Eltern die Möglichkeit, dem Gutachten zuzustimmen oder nicht. Außerdem dürfen sie sich auch ein weiteres Gespräch mit der Schulaufsicht wünschen. Anschließend wird das Gutachten an das zuständige Schulamt weitergeleitet.
5. Entscheidung über den Unterstützungsbedarf und Förderort durch das Schulamt
Das Schulamt beurteilt anhand des Gutachtens, ob und welcher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht und wo das Kind am besten gefördert werden kann. Wenn zwischen dem Gutachter:innenteam und den Eltern Einvernehmen über das Ergebnis des Gutachtens besteht, erfolgt die sofortige Entscheidung des Schulamts. Besteht kein Einvernehmen, werden die Eltern (i.d.R.) vom Schulamt für eine Stellungnahme zu einem Gespräch eingeladen und haben dort noch mal die Gelegenheit ihren Wunsch zu bekräftigen.
Sowohl der festgestellte sonderpädagogische Unterstützungsbedarf als auch die Entscheidung über den schulischen Förderort werden durch das Schulamt getroffen und den Eltern schriftlich mitgeteilt.
6. Schulanmeldung
Die Eltern melden nach Mitteilung des Schulamtes das Kind in der Schule an, die der Entscheidung des Schulamtes entspricht.